Ihr Schornsteinfegermeister
Jörg Wagner
Der Energieausweis
Benötigen Sie einen Energieausweis?
Bei uns erhalten Sie den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis!
Was man über den Energieausweis wissen sollte erfahren Sie hier.
Als eingetragener Aussteller der dena ( Deutsche Energieagentur ) bin ich nach § 21 der EneV berechtigt für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis zu erstellen. Lassen Sie sich beraten!
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Energieausweispflicht nach der Energieeinsparverornung ( EnEV )
- bei Verkauf von Wohnungen/Gebäuden
- bei Neuvermietung von Wohnungen/Gebäuden
- bei Neuverpachtung von Wohnungen/Gebäuden
- bei Neuleasing von Wohnungen/Gebäuden
ab 01. 07. 2008 für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965
ab 01. 01. 2009 für Wohngebäude aller Baujahre
ab 01. 07. 2009 für alle Nichtwohngebäude
Bis 30. 09. 2008 haben Sie die Wahlfreiheit den Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs oder des Verbrauchs ausstellen zu lassen.
Beim Bedarfsausweis werden die Angaben zu den Energieverbrauchswerten von Wohngebäuden ausgewiesen, die auf der Grundlage der fachmännischen Analyse von Bausubstanz, Heizungs- und Klimaanlagen ermittelt werden.
Anmerkung: genauer Ausweis, bietet viele Vorteile und Verbesserungsvorschläge.
Der Verbrauchsausweis beruht lediglich auf der Analyse der Energieverbrauchswerte aufgrund von Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
Anmerkung: billiger, ungenauer Ausweis, da das Nutzerverhalten ausschlaggebend ist.
Beide Ausweise haben nach Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren !
Bedarfsausweis |
Gebühr nach Zeitaufwand |
ab 300 Euro ( + 19 % Mwst. ) |
Verbrauchsausweis |
mit Datenaufnahme vor Ort |
ab 100 Euro ( + 19 % Mwst. ) |