Ihr Schornsteinfegermeister
Jörg Wagner
Fast täglich wird in den Medien zu diesem Thema berichtet. Nicht immer wird korrekt erklärt, wer einen Energieausweis braucht ...
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Beim Neubau zusammen mit dem Bauantrag durch Architekt oder Planer. Für bestehende Gebäude bei "Nutzerwechsel" also bei Verkauf oder Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser)und Nichtwohngebäuden Büro, Verwaltung, Schulen, Hotels, Gaststätten etc.). Sofern bei Sanierung eines Gebäudes öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis bewertet den Verbrauch an Heizöl oder Gas zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Energieinhalt dieser Brennstoffmenge wird geteilt durch die beheizte Fläche eines Hauses. Eine sehr oberflächliche Betrachtung.
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität der gesamten Gebäudehülle - also Dach, Decken, Böden, Wände Fenster und der Heizung. Eine sehr viel aussagekräftigere Bewertung und darüber hinaus am wichtigsten: Vorschläge für die Verbesserung der energetischen Qualität!
Wer hat Anspruch auf den Energieausweis?
Potenzielle Mieter, Pächter oder Käufer können sich den Energiepass vom Gebäudeneigentümer vorlegen lassen, um sich einen Eindruck über die energetische Qualität zu verschaffen. Sie haben einen Rechtsanspruch zur Einsichtnahme!
Sie wollen mehr dazu wissen oder benötigen einen Energieausweis oder Beratung? Anruf genügt ...